Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 - Teil 1+2 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694) sind
Leitern und Tritte mindestens jährlich zu prüfen.
Die Gefährlichkeit von Arbeiten, die mit Hilfe von Leitern und Tritten durchgeführt werden, wird häufig unterschätzt.
Die Zahl der Abstürze von Leitern und Tritten geht jährlich in die Tausende.
Viele dieser Unfälle, die nicht selten tödlich verlaufen, können vermieden werden.
Weit mehr als 90 % der Unfälle mit Leitern und Tritten sind auf das Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen.
Fahrgerüste und Kleingerüste
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft nennt jährlich ca. 30.000 meldepflichtige Unfälle mit Gerüsten.
Bei 75 % der Unfälle waren schadhafte Bauteile die Unfallursache. Beim Einsatz von Gerüsten gibt es wesentliche Punkte hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung zu beachten.
Gerne führen wir die Prüfungen Ihrer Leitern und Tritte durch.