Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein schriftlich bestellter Mitarbeiter in einem Unternehmen, welcher neben seiner Haupttätigkeit zur Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit beiträgt.
Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten ist die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Kollegen.
Nach der Teilnahme am Grundlehrgang nach § 22 SGB VII können Unternehmen die entsprechenden Mitarbeitenden als Sicherheitsbeauftragte benennen.
Darüber hinaus lässt sich der branchenübergreifende Grundlehrgang mit zwei Aufbaubaulehrgängen erweitern:
„Sicherheitsbeauftragter – Aufbaulehrgang“ bieten wir für technische Branchen an. Die Inhalte fokussieren sich hier u. a. auf den Umgang mit Gefahrstoffen, mit elektrischem Strom und die Beteiligung bei der Gefährdungsbeurteilung.
„Sicherheitsbeauftragter in Verwaltung und Büro“ richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, die in einem Arbeitsumfeld mit überwiegend Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind.
Anknüpfend an diese Aufbaulehrgänge können Sie Ihr Wissen durch die Teilnahme an der „Fortbildung gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1“ auffrischen. Die Teilnahme setzt Grundkenntnisse voraus, z. B. erworben durch den Besuch des Grundlehrgangs.
Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.
Die Novus Frankenberg Akademie bereitet Mitarbeiter mit ihrem Ausbildungskonzept ideal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten § 20 DGUV Vorschrift (früher DGUV Regel 100-001) vor um dann Sicher in Ihrem Betrieb aktiv zu werden.